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Eingruppierung

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Die Eingruppierungsvorschriften eines Tarifvertrags regeln, welche Tätigkeiten welcher Vergütungs- oder Entgeltgruppe zugeordnet werden. Die Tarifvertragsparteien hatten sich im Januar 2003 darauf verständigt, einheitliche Eingruppierungsvorschriften für Arbeiter und Angestellte zu verhandeln (Entgeltordnung), die dann auch die komplizierten Vorschriften des BAT/BAT-O ersetzen. Bis dahin erfolgt die Eingruppierung in eine Vergütungsgruppe weiterhin nach den Eingruppierungsvorschriften des BAT/BAT-O. Bei Neubeschäftigten erfolgt die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe entsprechend den Tarifverträgen zur Überleitung.


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