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05.07.2010

Eine Milliarde mehr? Arbeitgeber argumentieren unseriös

Eine Milliarde Mehrausgaben und eine Gehaltssteigerung von bis zu 28 Prozent würde die Umsetzung der GEW-Forderungen bedeuten, behaupten die Arbeitgeber, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Am Ende der Verhandlungen über die Länderentgeltordnung (L-ego) für Lehrkräfte am 27./28. Mai haben sie daher die Gewerkschaften aufgefordert, „verhandlungsfähige Forderungen“ zu stellen.

Eine Milliarde und 28 Prozent: Das klingt nach Forderungen, wie wir sie nur von Cockpit und ähnlichen Organisationen kennen. Was ist dran an den Zahlen? Und: Kann man für die Beschäftigten im Bildungsbereich in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise überhaupt etwas fordern? Man kann und man muss!

Durch die Umstellung des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) auf den Tarifvertrag der Länder (TV-L) haben die Arbeitgeber hohe Gewinne gemacht. Die GEW hat die Verluste der Beschäftigten in der E&W schon mehrfach berechnet. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass durch den Sys­temwechsel insbesondere neu eingestellte Lehrkräfte Einkommenseinbußen von 25 bis 27 Prozent hinnehmen mussten. Der Jahresverdienst sinkt damit um etwa 5.500 Euro. Nach fünf Arbeitsjahren beträgt die Differenz immer noch rund 4.000 Euro, am Ende der Stufenlaufzeiten bestehen nur noch geringe Defizite. Zu keinem Zeitpunkt werden im neuen System die alten BAT-Werte erreicht!

Nun könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass man die TV-L-Einkommen nicht ewig am alten BAT messen darf. Aber auch, wenn man die aktuellen Beamteneinkommen als Vergleichsmaßstab nimmt, sieht es nicht besser aus: Wird eine junge Lehrerin, ledig, kein Kind, als A-13-Beamtin in Baden-Württemberg eingestellt, bekommt sie in der ersten Stufe 3.657,74 Euro brutto. Selbst im „ärmsten“ Bundesland Sachsen-Anhalt beginnt sie als Beamtin mit 3.208,18 Euro brutto. Wird sie als Angestellte bei gleichen Voraussetzungen eingestellt, erhält sie in allen Bundesländern in der Entgeltgruppe 13, Stufe 1 nur 3.064,54 Euro brutto.

Gleichheitsprinzip verletzt

Der Unterschied in der Bruttobezahlung ist ausschließlich durch den Status bedingt, nicht durch Tätigkeit und Ausbildung der Lehrkräfte. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist dies ein glatter Verstoß gegen das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Das hat nichts mit den unterschiedlichen Systemen der Altersversorgung und der Krankenversicherung zu tun, da diese sich erst in der Nettobezahlung zeigen.

Die Arbeitgeber können also nicht ernsthaft bestreiten, dass sie durch den Systemwechsel zum TV-L richtig satte Gewinne eingefahren haben. Genau das sollte aber nicht passieren. Vor Abschluss des TV-L hatten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften schriftlich zugesichert, dass keine Seite aus der Umstellung einen finanziellen Vorteil ziehen wolle. Daran mögen die Arbeit­geber jetzt aber nicht mehr erinnert werden.

Würden heute alle 200.000 angestellten Lehrkräfte in den 16 Bundesländern neu eingestellt, wären die Personalkosten um mehr als eine Milliarde Euro niedriger als zu BAT-Zeiten (oder wenn alle verbeamtet wären). Da die ganz große Mehrheit der angestellten Lehrkräfte aber schon lange beschäftigt und zu großen Teilen in bestandsgeschützten individuellen Endstufen ist, kann diese Summe nicht auf einen Schlag eingespart werden.

Mär über Mehrkosten

Umgekehrt fallen die Mehrkosten natürlich auch durch die Umsetzung unserer Forderungen nicht sofort an. Hinzu kommt, dass die Länder die immer knapper werdenden Lehrkräfte durch Zulagen oder höhere Stufenzuordnungen locken. Berlin stellt beispielsweise in Stufe 5 ein, in Nordrhein-Westfalen wird in weiten Teilen Stufe 3 oder Stufe 4 gezahlt – statt eines Einstiegs in Stufe 1. Auch für die in jüngster Zeit neu eingestellten Lehrkräfte sind daher die von den Arbeitgebern behaupteten Mehrkosten, die durch die Eingruppierung aller Lehrkräfte in EG 14 entstehen sollen, unrealistisch.

Es ist also falsch, dass die Umsetzung unserer Forderungen zu Mehrausgaben von einer Milliarde Euro führt. Wahr ist, dass damit die Gewinne der Arbeitgeber aus dem neuen Tarifsystem (endlich) an die Beschäftigten zurückgegeben würden. Weshalb also legen die Arbeitgeber so viel Wert darauf, am Ende der jüngsten Verhandlungsrunde ihre Erklärung über Mehrkosten zu platzieren.

Keil dazwischen treiben

Die Erklärung liegt auf der Hand. Die Arbeitgeber möchten einen Keil zwischen Lehrkräfte und die anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst treiben – und damit auch zwischen ver.di und GEW. Sollen doch die Gewerkschaften erst mal unter sich den Verteilungskampf austragen und nicht gemeinsam gegenüber der TdL auftreten, so das Kalkül der Arbeitgeber. Wenn sich die abhängig Beschäftigten untereinander um die Verteilungsmasse streiten, nützt das nur einem: dem öffentlichen Arbeitgeber. Die Strategie der Arbeitgeber ist perfide. Es ist Sache der Gewerkschaften, darauf nicht reinzufallen. Inzwischen wissen längst auch die Kolleginnen und Kollegen bei ver.di, dass der große Reibach bei der Einführung des TV-L bei den Lehrkräften gemacht wurde.

Ilse Schaad,
Leiterin des GEW-Arbeits­bereichs Angestellten- und Beamtenpolitik

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