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02.02.2010

Ein Menschenrecht: Bildung für Kinder ohne Aufenthaltsstatus

Der Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung sieht vor, dass Kindern ohne Papiere der Schulbesuch ermöglicht werden soll. Das wäre ein Fortschritt. Werden sich die Innenminister querstellen?

Nach einigem Hin und Her in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und FDP stand Ende vergangenen Jahres am Schluss in den Zeilen 3547 und 3548 des Vertrags ein Satz, der eine Wende in der Asylpolitik markieren könnte: „Wir werden die aufenthaltsgesetzlichen Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen dahingehend ändern, dass der Schulbesuch von Kindern ermöglicht wird.“

Die etwas unvermittelte Ankündigung bezieht sich auf Kinder, deren Eltern ohne gültige Aufenthaltspapiere in Deutschland leben, Illegale, wie sie oft genannt werden. Zwischen 400.000 und 600.000 Papierlose leben Schätzungen zufolge in Deutschland, davon 30.000 Jugendliche unter 16 Jahren.

Eine breite Öffentlichkeit wurde auf das Thema Ende 2008 aufmerksam, als den Behörden in Hamburg über das 2006 eingeführte Schülerzentralregister bekannt wurde, dass die 15-jährige Bolivianerin Magdalena keinen Aufenthaltstitel hatte und die Abschiebungsmaschinerie anlief (s. E&W 1/2009).

„Illegale“ gelten in Deutschland per se als Risiko für die innere Sicherheit. Demgegenüber steht das Menschenrecht auf Bildung zunächst einmal hinten an. Entsprechend heißt es in Paragraf 87 des Aufenthaltsgesetzes: „Öffentliche Stellen haben unverzüglich die zuständige Ausländerbehörde zu unterrichten, wenn sie Kenntnis erlangen von ... dem Aufenthalt eines Ausländers, der keinen erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt oder dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist...“ Aus dem Gesetz lässt sich zunächst einmal ableiten, dass die Schulleitungen verpflichtet sind, Schülerinnen und Schüler, die keinen Aufenthaltstitel haben, der Ausländerbehörde zu melden.

Allerdings vertreten einige Länder eine andere politische Position und hebeln diese Regelung aus. So hat die Hamburger Schulsenatorin Christa Goetsch (Grüne) nach Protesten gegen die geplante Abschiebung von Magdalena in einem Brief an die Schulleitungen mitgeteilt: „Der aufenthaltsrechtliche Status einer in Hamburg wohnenden Familie ist für die Begründung eines Schulverhältnisses in Hamburg ohne Belang. Wir sind auch nicht befugt, diese Daten zu erheben.“ Schon vorher hatte das nordrhein-westfälische Schulministerium in einem Erlass vom März 2008 festgelegt, dass Schulleitungen bei der Anmeldung der Kinder nicht nach dem Aufenthaltsstatus fragen dürfen und sie keiner Mitteilungspflicht gegenüber der Ausländerbehörde unterliegen.

Diese Bundesländer sehen die Frage offenkundig ähnlich wie die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU). In einem Interview mit dem Magazin Focus hatte sie erklärt, das Recht auf Bildung „ist ein Menschenrecht“. Und: „Das gilt auch für Kinder von Eltern, die ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland leben.“

Engagement für Papierlose

Eine Reihe von Organisationen hat sich seit längerem für die Interessen von Menschen ohne Papiere eingesetzt, wobei die katholische Kirche eine Vorreiterrolle einnahm. Vom Katholischen Forum Illegalität initiiert, wurde Anfang 2005 das Manifest „Illegale Zuwanderung – für eine differenzierte und lösungsorientierte Diskussion“ verabschiedet, das auch die meisten Gewerkschaftsvorsitzenden unterschrieben haben. Auch die GEW hat sich engagiert. In der Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des Nationalen Integrationsplans hat GEW-Schulexpertin Marianne Demmer die Frage Schulbesuch von statuslosen Kindern mehrfach thematisiert.*

Druck auf die Politik

Insgesamt ist bereits ein gewisser öffentlicher Druck auf die Politik ausgeübt worden. Auf einen gemeinsamen Brief von DGB, Bund deutscher Arbeitgeber (BDA), dem Kommissariat der (katholischen) Deutschen Bischöfe und der Evangelischen Kirche in Deutschland vom April 2009 antwortete der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Mai, „dass auch für Kinder von Eltern, die ohne Aufenthaltstitel oder Duldung in Deutschland leben, der Schulbesuch möglich sein muss“. So könne die Lebensperspektive der Kinder verbessert werden, „um der sozialen, geistigen und psychischen Verwahrlosung entgegenzutreten“. Schäuble argumentiert allerdings nicht auf der Grundlage der Menschenrechte, sondern lediglich aus der Perspektive der inneren Sicherheit.

Wenn der Koalitionsvertrag tatsächlich umgesetzt wird, dürfte das Recht auf Bildung aber doch eher im Fokus stehen – und das wäre auch politisch überfällig. Die Innenministerkonferenz vom Dezember 2009 hätte die Politik bereits in diese Richtung lenken können. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (IfM) in Berlin hatte damals die Innenminister aufgefordert, sich für eine Änderung des Paragrafen 87 Aufenthaltsgesetz einzusetzen. Dies ist bislang nicht geschehen.

Bernd Mansel, freier Journalist

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