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06.10.2008

Ein Job für Profis - Plädoyer für eine „Qualitätsoffensive für gute Hochschullehre“

Im vierten Anlauf hat der Wissenschaftsrat (WR) im Juli „Empfehlungen zur Qualität von Lehre und Studium“ vorgelegt. Ihm ist die GEW mit einem Positionspapier für eine „Qualitätsoffensive für gute Hochschullehre“ zuvorgekommen, das die Bildungsgewerkschaft unter dem Motto „Die Lehre in den Mittelpunkt“ in Fulda verabschiedet hat.

Eins vorweg: Die Debatte um die Qualität der Hochschullehre eignet sich nicht für ein Ablenkungsmanöver. Ein wesentlicher Grund für zu hohe Studienabbrecherquoten und zu lange Studienzeiten ist die anhaltende Unterfinanzierung der Hochschulen. Für den Ausbau der Studienplätze benötigen Universitäten und Fachhochschulen nach Angaben der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) jährlich zusätzlich 2,6 Milliarden Euro, für die Verbesserung der Lehre laut WR weitere 1,1 Milliarden Euro.

Mehr als überfällige Debatte

Gleichwohl ist die Debatte um die Qualität der Lehre mehr als überfällig. Nicht wer im Hörsaal brilliert, sondern wer möglichst viele Publikationen mit hohem „Impact-Faktor“ (dieser gibt an, wie häufig eine wissenschaftliche Zeitschrift in der Fachliteratur zitiert wird – Anm. d. Red.) vorlegt, macht an unseren Hochschulen heute Karriere. Die neu gekürten „Exzellenzuniversitäten“ verdanken ihren Titel ausschließlich der Forschung – ob sie auch gute Lehre für ihre Studierenden leisten, spielte bei ihrer Kür keine Rolle. Mit dieser einseitigen Ausrichtung der Wissenschaftspolitik an der Forschung muss Schluss sein. Gute Lehre muss sich lohnen – wir brauchen eine strukturelle Verankerung von Anreizen im Hochschulfinanzierungssystem.

Orientierung an Studierenden

Die Lehre gehört in den Mittelpunkt der Hochschulen, die Studierenden ins Zentrum der Hochschullehre! Struktur von Studiengängen und Hochschuldidaktik dürfen sich nicht länger am Stoff orientieren, den die Lehrenden in den Lernprozess einspeisen, sondern an den Lernergebnissen der Studierenden. Wir brauchen eine „studierendenzentrierte Lehre“, in deren Mittelpunkt der Kompetenzerwerb steht, den die Studierenden für ihre künftige berufliche und gesellschaftliche Praxis benötigen – auch um später den Berufsalltag kritisch reflektieren zu können.

Doch das lässt sich nicht mit Methoden des 19. Jahrhunderts verwirklichen. Das einseitige Sender-Empfänger-Format, wie wir es aus vielen traditionellen Vorlesungen kennen, ist seit Erfindung der Buchdruckerkunst überholt. Wenn das Studium ein Prozess ist, in dem sich Studierende Wissen und Kompetenzen aktiv aneignen, müssen diesem auch innovative Lehr- und Lernformen Rechnung tragen – etwa:
- problemorientiertes Lernen als Voraussetzung dafür, Studium und Lehre an den in der Praxis benötigten Kompetenzen auszurichten;
- Projektstudium, um über die scharfe Abgrenzung von Lehrveranstaltungen und Semestern hinaus die eigenständige Problemlösung im Team zu vermitteln;
- forschendes Lernen, um die Studierenden frühzeitig an die eigenständige Gestaltung des wissenschaftlichen Erkenntnisprozesses heranzuführen.

Was im Einzelnen gute Lehre ist, kann nicht einseitig bestimmt werden – weder von der Kultusbürokratie noch von Fachvertretern an den Universitäten. Sie ist vielmehr das Ergebnis eines Prozesses, in den unterschiedliche Perspektiven einfließen müssen: die der Lernenden ebenso wie die der Lehrenden, die der beruflichen Praxis wie die der Wissenschaft, als Berufspraxisvertreter die der Gewerkschaften wie die der Arbeitgeber. Die GEW versteht Studienreform und Qualitätssicherung des Studiums als Aushandlungsprozess, in dem unterschiedliche Sichtweisen und Interessen ausgeglichen werden.

Lehrkompetenz erwerben

Gute Lehre ist ein Job für Profis. Doch niemand kommt als guter Hochschullehrer auf die Welt – und eine glänzende Forscherin ist nicht automatisch eine geeignete Lehrerin. Kompetenz in der Lehre kann und muss daher erworben werden – wenn die Hochschulen nicht nur in der Forschung exzellent sein wollen. Vermittlung und Entwicklung von Lehrbefähigung sollten deshalb wie die Forschung von Anfang an Gegenstand wissenschaftlicher Aus- und Weiterbildung sein. Die Bildungsgewerkschaft fordert eine „Qualitätsoffensive für gute Hochschullehre“:

  • Wir brauchen einen „Hochschulpakt II“, der nicht nur den geburtenstarken Jahrgängen der 1990er-Jahre eine faire Ausbildungschance gibt, sondern so viele Studienplätze schafft, dass der Anteil eines Altersjahrgangs, der ein Studium aufnimmt, von derzeit 35 auf mindestens 40 Prozent ansteigt. Mittelfristig sollte auch Deutschland eine Studienanfängerquote von 55 Prozent (OECD-Durchschnitt) erreichen. Mit einer zusätzlichen Qualitätskomponente hat der „Hochschulpakt II“ für die vom WR empfohlene Verbesserung des Betreuungsverhältnisses zu sorgen.
  • Dem von der Kultusministerkonferenz (KMK) prognostizierten „Studentenberg“ darf nicht mit unterbezahlten Lehrknechten und -mägden begegnet werden – Exzellenz in der Lehre und Prekarisierung von Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen vertragen sich nicht. Überall dort, wo heute scheinselbstständige Lehrbeauftragte faktisch kontinuierlich Lehraufgaben wahrnehmen, müssen reguläre Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden.
  • Für GEW-Mitglieder ist der Grundsatz des lebensbegleitenden Lernens Teil ihres beruflichen Selbstverständnisses – dies gilt für Lehrende an Hochschulen und Schulen ebenso wie für Erzieherinnen und Weiterbildner. Selbstbildung, kollegiale und professionelle Weiterbildung sind zentral für die Entwicklung der Hochschullehre. Wir erwarten aber im Gegenzug von den Hochschulen, dass sie für ein ausreichendes Fort- und Weiterbildungsangebot sorgen, in dem Lehrkompetenzen entwickelt und vermittelt werden. Die Hochschulen müssen ihre Rolle als Arbeitgeber ernst nehmen und die Lehre als eine ihrer Hauptaufgaben zum Dreh- und Angelpunkt ihrer Personalentwicklung machen. Die GEW-Kolleginnen und -Kollegen in den Personalräten sind bereit, dabei konstruktiv mitzuwirken.
  • Die Bildungsgewerkschaft schlägt vor, analog zur Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), eine Deutsche Lehrgemeinschaft (DLG) einzurichten, die innovative Lehr- und Lernformen durch die Vergabe von Drittmitteln für die Lehre fördert. Die DLG sollte gemeinsam von Hochschulen, Lehrenden und Studierenden verwaltet und von Bund und Ländern finanziert werden. Bei der Vergabe der Drittmittel für die Lehre sollten die Studierenden als originäre Expertinnen und Experten für gute Lehre ein paritätisches Mitbestimmungsrecht erhalten.

Andreas Keller,
Leiter des GEW-Organisationsbereichs Hochschule und Forschung

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