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Diskriminierungen beendenEin Bereich stellt sich beim AGG für die GEW als besonders wichtig dar. Es sind die Beschäftigungsverhältnisse von Beamtinnen und Beamten, denn für sie hat der Gesetzgeber eine Einschränkung vorgenommen: Die Antidiskriminierungs-Vorschriften sollen lediglich „unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rechtsstellung“ Anwendung finden. Diese Formulierung und die Konsequenzen, die sich möglicherweise daraus ergeben, lassen sich mit EG-Recht nicht vereinbaren. Die entsprechenden Richtlinien sehen keine Besonderheiten für Beamtenverhältnisse vor.
Auch hat der Europäische Gerichtshof schon seit langem klargestellt: Beschäftigte im öffentlichen Dienst (also auch alle Lehrerinnen und Lehrer) können sich – unabhängig von ihrem Rechtsstatus – auf inhaltlich klare Richtlinienbestimmungen direkt berufen.
Sich gegen Diskriminierungen zu wehren ist sicher nicht einfach. Trotzdem werden die GEW-Personalräte sowie die gewerkschaftlich organisierten Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten die Betroffenen dazu ermutigen und der gewerkschaftliche Rechtsschutz sie wirksam unterstützen. Dazu bedarf es jedoch konkreter Informationen und einer guten Vorbereitung und Abstimmung in jedem einzelnen Fall.
Sensibilität einerseits und Durchsetzungskraft andererseits sind im Kampf gegen Diskriminierungen gefragt. Gemeinsam können wir dazu beitragen, den beruflichen und teilweise sogar auch den gesellschaftlichen Alltag diskriminierungsfrei(er) zu gestalten.
Generell ist jedoch festzuhalten: Mit dem Inkraftreten des AGG ist eine alte gewerkschaftliche Forderung erfüllt – die EG-Richtlinien zur Gleichbehandlung sind endlich umgesetzt! Nun kommt es darauf an, das Gesetzeswerk mit Leben zu erfüllen. Dazu finden sich Einzelheiten in einer Broschüre des DGB: „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Überblick über die Neuregelungen mit praktischen Erläuterungen“. Nähere Informationen dazu rechts im Infokasten.
Anne Jenter
Die DGB-Broschüre „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Überblick über die Neuregelungen mit praktischen Erläuterungen“, kann zum Preis von 1,- Euro bestellt werden bei: 