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03.07.2008

Der mühsame Weg zur Gesamtschulreform - Ein Projekt der Protestbewegung

Die Gesamtschule – als Reformmaßnahme 1969 in West-Berlin gestartet – war die Schulform, in der durch veränderte Strukturen, durch soziales Lernen und Unterrichtsmethoden, die auf Eigenständigkeit zielten, Demokratiebewusstsein entwickelt werden sollte. Darin entsprach sie dem Geist der 68er.

Es ist schon erstaunlich, wie nachhaltig es den konservativen Parteien und Verbänden in der frühen Bundesrepublik gelungen ist, eine durchgreifende Strukturreform der Sekundarstufe, auf dem Fundament der obligatorischen Grundschule, zu verhindern. Gerade, wenn man bedenkt, wie kräftig die deutsche Einheitsschulbewegung bereits in der Weimarer Republik entwickelt war und wie scharf die westalliierten Besatzungsmächte nach 1945 die selektive Praxis des gegliederten deutschen Schulsystems kritisiert haben. Selbst die Bildungsreformer Georg Picht und Ralf Dahrendorf (*) waren in ihren berühmten Streitschriften Anfang der 1960er-Jahre immer noch weit davon entfernt, über eine Strukturreform des selektiven Systems nachzudenken.

Reformanstoß durch Evers

Aber eben dieses Nachdenken, ja sogar die Vorbereitung praktischer Reformmaßnahmen, hatte damals in West-Berlin bereits begonnen. Anknüpfend an das „Schulgesetz für Groß-Berlin“ vom Juni 1948, das für die noch ungeteilte Stadt eine zwölfstufige „Einheitsschule“ mit verzweigter Oberstufe nach dem 8. Schuljahr vorgesehen hatte, gelang es dem West-Berliner Schulsenator Carl-Heinz Evers (SPD) 1963/64, vier unterschiedlich konzipierte Modellversuche zur Entwicklung und Erprobung integrierter „Gesamtschulen“ auf Klassenstufe 7-10 bzw. 7-13 durchzusetzen.

Dass er sich dabei gezwungen sah, auf den traditionsreichen Begriff der „Einheitsschule“ zu verzichten und ihn durch das neue Etikett „Gesamtschule“ zu ersetzen, war in Abgrenzung zum Schulsystem der DDR natürlich auch taktisch bedingt, hatte in Anlehnung an das Vorbild westeuropäischer Reformerfahrungen aber vor allem konzeptionelle Gründe. Als „Demokratische Leistungsschule“ sollte diese integrierte Schulform nicht nur zu der seit Picht allseits geforderten „Effizienzsteigerung“ des Schulsystems beitragen, sondern vor allem der Förderung jedes Einzelnen bis an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit dienen, eben dadurch auch seine politische „Mündigkeit“ stärken und so die fundamentale „Demokratisierung“ der Gesellschaft unterstützen. Dass die Gesamtschule ein Projekt der 68er ist, kommt hier am deutlichsten zum Ausdruck. Wer sich damals ein eigenes Urteil über dieses Modell bilden wollte, der reiste nicht nach Finnland, sondern nach West-Berlin.

Was dort Anfang der 1960er-Jahre begonnen hatte, wurde am Ausgang des Jahrzehnts in einem Dokument begründet, das man für die eigentliche Geburtsurkunde der Gesamtschule in der Bundesrepublik halten darf: die „Empfehlungen zur Einrichtung von Schulversuchen mit Gesamtschulen“, verabschiedet von der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrats am 31. Januar 1969. Niemals in der bisherigen deutschen Schulgeschichte standen die Zeichen günstiger als damals, um durch wissenschaftlich begründete Einsicht und parteiübergreifenden Konsens einen fundamentalen Umbau der Sekundarstufe des allgemeinbildenden Schulsystems in die Wege zu leiten. Das in diesem Text ausführlich beschriebene Entwicklungsprojekt basierte nicht auf der politischen Absicht, das gegliederte Schulsystem umgehend und gar flächendeckend durch ein differenziertes und integriertes System ersetzen zu wollen. Vielmehr beschränkte sich der Minimalkonsens von 1969 darauf, die Möglichkeiten einer Gesamtschulreform zu überprüfen und erst danach eine verbindliche Grundsatzentscheidung zu treffen.

Bereit für Erfolgskontrolle

Dieses Versuchsprogramm sollte mindestens 40 Gesamtschulen umfassen, die bundesweit nach einem sorgfältig ausgeklügelten Konzept bestimmter Strukturmerkmale einzurichten waren, um auf dieser Basis eine Systemevaluation in unterschiedlichen Vergleichsdimensionen durchführen zu können. Tatsächlich schienen damals alle Bundesländer bereit zu sein, ihre schulpolitischen Entscheidungen – erstmalig in der deutschen Schulgeschichte! – einer erziehungswissenschaftlichen Versuchs- und Erfolgskontrolle zu unterwerfen.

Noch 1969 vereinbarte die Kultusministerkonferenz (KMK) ein Schulentwicklungsprogramm, in das die beiden hauptsächlichen Gesamtschulvarianten (integrierte und kooperative) ebenso einbezogen waren wie Ganztags- und Halbtagsschulen. Unmittelbar danach setzte in allen Bundesländern (zaghaft auch in den Stammländern der CDU/CSU) eine unterschiedlich aufwendige Planung von Gesamtschulversuchen und ihrer wissenschaftlichen Begleitung ein.

Politische Eigendynamik

Das Ergebnis dieser technokratisch-optimistischen Versuchsanordnung ist bekannt: Die reale Entwicklung der bundesdeutschen Gesamtschullandschaft folgte nicht dem ursprünglich vereinbarten, methodisch außerordentlich anspruchsvollen Experimentalprogramm, sondern einer politischen Eigendynamik, die zwangsläufig aus den Optionen der Parteien und Verbände, aus den Interessen der Kommunen, aus den Entscheidungen der Länderparlamente und -ministerien resultierte.

Schon 1973 war daher im Deutschen Bildungsrat die interfraktionelle Konsensphase beendet. Eine Gesamtschulreform als nationales Innovationsprojekt wie in Schweden oder Finnland ist – erst recht nach der so genannten „Föderalismusreform“ – in weite Ferne gerückt. Gelegentlich scheint sich hier zu Lande (gegen alle internationale Erfahrung!) sogar die naive Meinung durchzusetzen, dass strukturelle Änderungen unseres Schulsystems überflüssig seien. Die „alten Grabenkämpfe“ werden fast unisono (gegen alle historische Erfahrung!) für beendet erklärt.
Ist damit aber die Gesamtschulreform in der Bundesrepublik endgültig gescheitert? Als „Top-down“-Strategie dürfte das wohl stimmen, wenn man die gesamte Republik vor Augen hat.

Betrachtet man aber die Entwicklung an der Basis, so ergibt sich ein anderes, viel positiveres Bild. Trotz ideologischer Widerstände, administrativer Hürden und restriktiver Regelungen haben sich viele Gesamtschulen zu vorbildlichen Zentren einer pädagogischen Reformpraxis durchgearbeitet, die längst auf das gegliederte System ausstrahlt und nichts von ihrer Attraktivität für Eltern und Schüler verloren hat. Überall dort, wo die Möglichkeit gegeben ist, sich durch eigene Anschauung und praktische Mitarbeit ein unverfälschtes Urteil über die Wirklichkeit und die Schwierigkeit der Gesamtschulreform zu bilden, entsteht ein festes Fundament pädagogischer Erfahrungen und Perspektiven, das durch pauschale Verdächtigungen und abstrakte Kampfparolen nicht mehr aus der Welt zu schaffen ist. Ob dieser basisdemokratische Weg das Ziel einer flächendeckenden Gesamtschulreform erreichen kann, ist freilich offen.

Hans-Georg Herrlitz, ehem. Geschäftsführender Redakteur der DDS, Professor emer. am Institut für Pädagogik der Uni Göttingen

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