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23. BAföG-ÄnderungsgesetzIm Folgenden informieren wir über weitere wichtige Änderungen des 23. BAföG-Änderungsgesetzes:
Immer noch bezieht erst rund ein Fünftel aller Studierenden Leistungen nach dem BAföG, die wenigsten bekommen den Höchstsatz. Zusätzlich schrecken Studiengebühren Studienberechtigte von der Aufnahme eines Studiums ab. Ein Großteil der Schülerinnen und Schüler geht leer aus.
Die Bildungsgewerkschaft GEW meint daher: Mit dem 23. BAföG-Änderungsgesetz ist es nicht getan – wir brauchen weitere Reformen! Wenn in Deutschland in Zukunft wie im Durchschnitt aller Industrieländer über 50 Prozent eines Altersjahrgangs ein Studium aufnehmen sollen, dann müssen auch die Mittel für die Ausbildungsförderung deutlich erhöht und die Förderungsstrukturen verbessert werden.
Die GEW setzt sich für eine dynamische und regelmäßige Anpassung der BAföG-Fördersätze an die Lebenshaltungskosten und die Einkommensentwicklung ein. Die GEW fordert, den Darlehensanteil im BAföG zu Gunsten eines nicht rückzahlungspflichtigen Zuschusses zurückzuführen, damit junge Menschen vom „Studentenberg“ aus nicht mit einem „Schuldenberg“ ins Berufsleben starten müssen. Perspektivisch ist das BAföG auf diese Weise zu einem elternunabhängigen Studienhonorar für alle Studierenden weiterzuentwickeln.
Um die soziale Durchlässigkeit beim Übergang zu den zur allgemeinen Hochschulreife führenden Schulen zu verbessern, muss die Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II an allgemein bildenden Schulen wieder eingeführt werden.