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/ Jahrgang 2009
/ 01/2009
Berufliche BildungDer Bundestag beauftragte die Bundesagentur für Arbeit (BA), die neue Modellmaßnahme in Gang zu setzen. 200 Millionen Euro stehen zur Verfügung, damit freie Träger der Jugendhilfe an 1000 Schulen im gesamten Bundesgebiet junge Leute beim Übergang in den Berufsalltag begleiten, von der Vorabgangsklasse bis zum Ende der Probezeit im Betrieb. „Einem Berufseinstiegsbegleiter sollen in der Regel höchstens 20 Jugendliche gleichzeitig zugeteilt sein“, bestimmt der detailfreudige Gesetzgeber und ermächtigt die BA, per Anordnung die einbezogenen Haupt- und Förderschulen festzulegen.
Ende September 2008 lag diese Liste vor, Ende Oktober startete die BA die Ausschreibung für freie Träger, im Februar 2009 sollen die Maßnahmen beginnen. Die gesuchten Einstiegsbegleiter müssen Meister, Techniker oder Fachwirte sein oder aber eine sozialpädagogische Ausbildung haben. Erwartet wird, dass sie sowohl mit Lehrkräften als auch mit Berufsberatern kooperieren. Für die BA ist die Berufseinstiegsbegleitung an Schulen ein Vorzeigemodell für die neue „geschäftspolitische Schwerpunktsetzung“, die Wert auf Prävention legt. Das heißt: mehr am Übergang Schule-Arbeitswelt tun und bei der Nachqualifizierung von Geringqualifizierten.
Bent Paulsen vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) kann, „nach anfänglicher großer Skepsis“, wie er sagt, dem neuen Instrument viel abgewinnen. Die intensive Berufsorientierung in der Schule durch qualifiziertes Personal, die kontinuierliche individuelle Betreuung leistungsschwacher Schüler über maximal zwei Jahre, die Kooperation mit der Berufsberatung, die große Zahl einbezogener Schulen und die beabsichtigte Evaluation – all das, sagt der erfahrene BIBB-Experte, seien gute präventive Absichten: „Das könnte klappen.“
Kritik freier Träger
Es gibt allerdings auch Gründe, das Unterfangen kritisch zu sehen. Der „Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit“ der großen freien Träger moniert das undurchsichtige Verfahren bei der Auswahl der Schulen und macht auf den Zielkonflikt der Jugendhilfeträger aufmerksam, die kostengünstig anbieten und gleichzeitig hohe Professionalität liefern sollen. Zudem bemängelt der Verbund, dass die BA zwar die Einzelarbeit mit den Jugendlichen vergüten will, nicht aber die parallel geforderte regionale Vernetzung.
Wer sich bei ausgewählten Schulen umhört, bekommt nur selten den Eindruck, dass die Lehrkräfte jener Jugendlichen, die eine potenzielle „Kundschaft“ der Berufseinstiegsbegleiter sein werden, von der bevorstehenden Kooperation wissen. Zugleich erklärt die BA auf Anfrage, „eine Einbeziehung der Schulen bei der Trägerauswahl erfolgt nicht“. Mit anderen Worten: Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ab Frühjahr Schul- und Sozialpädagogen zusammengespannt werden, die noch keine eingespielten Teams sind. Erschwerend kommt hinzu, dass eine Modellkonzeption fehlt. Nur vier Teilziele gibt die BA vor: Die betreuten Jugendlichen sollen einen Schulabschluss schaffen, eine Berufswahl treffen, einen Ausbildungsplatz finden und die Probezeit bestehen. Welche Rolle Lehrkräfte, Berufseinstiegsbegleiter und Berufsberatung in diesem Prozess jeweils spielen, bleibt offen.
Was kommt nach dem Modell?
„Es besteht die Gefahr, dass das Geld für diese Maßnahme ohne nachhaltige Wirkung verbrannt wird“, sagt Stephanie Odenwald, GEW-Expertin für Berufliche Bildung und Weiterbildung. „Andererseits hören wir von Kolleginnen und Kollegen, dass sie dringend fachkundige Unterstützung bei der Berufsorientierung brauchen. Die BA hat hier in den vergangenen Jahren zu wenig getan.“ Odenwalds Skepsis rührt einmal daher, dass ein Konzept fehlt, das auch als Richtschnur für die Evaluation dienen könnte. Sie bedauert zudem, dass Erfahrungen vom regionalen Übergangsmanagement Schule-Arbeitswelt außen vor bleiben. Und sie fragt sich, was nach Ablauf des Modellprojekts folgt und was mit den Ergebnissen der wissenschaftlichen Auswertung passiert: „In der BA besteht die Hoffnung, dass die Länder danach die Berufseinstiegsbegleitung weiter fördern. Aber woher kommt diese Hoffnung?“ Und die Annahme, die BA könnte das Instrument im Rahmen des Geschäftsfelds „Prävention“ verstetigen, scheint angesichts der Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung unrealistisch.
Helga Ballauf, freie Journalistin