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27.04.2005

Das Recht des statuslosen Kindes auf Bildung

Tausende Kinder in der Bundesrepublik sind von der allgemeinen Schulpflicht ausgeschlossen. Ihre Eltern warten auf politisches Asyl, die Familien sind in Deutschland nur geduldet oder sie haben keinerlei Aufenthaltsstatus. Das GEW-Gutachten "Das Recht des statuslosen Kindes" weist nach,dass die bisherige Praxis gegen das Recht aller Kinder auf Bildungschancen und gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßt.

In Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt sind Flüchtlingskinder mit unsicherem Aufenthaltsstatus nicht schulpflichtig. Sie haben lediglich ein „Schulbesuchsrecht“. Das Besuchsrecht habe jedoch viele Nachteile für die Kinder. So können beispielsweise die Fahrkostenerstattung verweigert, die Kinder bei zu großen Klassen abgewiesen oder notwendige Deutschkurse nicht angeboten werden.

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