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03.09.2007

DGB-Kritik an der Neuordnung des Bundesdienstrechts

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert in einer Stellungnahme den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Bundesdienstrechts (DNeuG)

Der Entwurf weise zwar einige positive Ansätze auf (beispielsweise Wegfall der Anstellung, teilweise Orientierung am TVöD, Öffnung des höheren Dienstes für Masterabschlüsse der Fachhochschulen). In einer Reihe wichtiger Einzelfragen sei aber eine Überarbeitung bzw. deutlich verbesserte Regelungen nötig (beispielsweise Anhebung der Altersgrenzen, innovative Neugestaltung des Beteiligungsrechtes der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen, stärkere besoldungsrechtliche Berücksichtigung spezifischer Bedingungen, Mitnahme der Versorgungsansprüche beim Wechsel in die Privatwirtschaft).

Der DGB fordert in seiner ausführlichen Stellungnahme eine Dienstrechtsreform, die die öffentliche Verwaltung in die Lage versetzt, ihre Aufgaben auf qualitativ hohem Niveau und mit geringen Kosten für die Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen.

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