
Nach der Wiedervereinigung wurde die Anerkennung der DDR-Lehrbefähigung im BRD-Recht geregelt. Danach waren bestimmte Bewährungsaufstiege zu durchlaufen, bevor die Eingruppierung derer im Westen in etwa entspricht. Für DDR-Lehrkräfte, die bis zum 1. Oktober 2005 den letzten Aufstieg noch nicht vollzogen haben, gibt es im / TVÜ die / „Fünfzig-Prozent-Regel“.