/ Arbeit & Recht
/ Sozialrecht
/ Familie & Kind
/ Kindergeld
Kindergeldkürzung beschlossenIn den letzten Wochen haben Bundesregierung und einige Landesregierungen Maßnahmen zu Gunsten von Familien mit kleinen Kindern verkündet, die die GEW ausdrücklich begrüßt. Aber junge Menschen, die sich heute für ein Kind entscheiden sollen, wissen auch, dass Kinder mit zunehmendem Alter nicht unbedingt „billiger“ werden. Gerade die Ausbildungsphase, in der viele Kinder auswärts untergebracht, aber finanziell noch von den Eltern abhängig sind, stellt oft eine erhebliche Belastung für die Eltern dar.
In vielen Gesprächen mit und Briefen an Minister und Parlamentarier hat die GEW deutlich gemacht, dass die Kindergeldabsenkung zutiefst familien- und bildungsfeindlich ist, die Studienzeiten verlängert und zudem noch zutiefst unsozial ist. Die Antworten, die wir erhalten haben, sind teilweise unglaublich verlogen. Da wollen uns Regierungsvertreter allen Ernstes weismachen, die Maßnahme trage dazu bei, schneller ins Erwerbsleben einzutreten – als wenn Studierende nicht schon heute durch viele Jobs am zügigen Studieren gehindert würden! Und immer wieder wird auf die Verkürzung der Gymnasialzeit verwiesen – als wenn die Schulzeitverkürzung für heute 10-Jährige einem Studierenden von heute irgendwie weiterhelfen würde!
Wer ist betroffen?
Nach heutigem Recht haben Eltern, wenn ihre Kinder eine Berufsausbildung absolvieren und nichts oder nur wenig verdienen, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld oder steuerliche Kinderfreibeträge. Bei Wehr- und Zivildienst verlängert sich die Frist um die entsprechende Anzahl von Monaten.
Nach dem nun beschlossenen Steueränderungsgesetz soll diese Altersgrenze vom 27. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt werden. Die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens in das Gesetz eingefügte Übergangsregelung greift viel zu kurz: Danach soll für Kinder, die im Jahr 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollenden, alles beim alten bleiben. Für diejenigen, die 2006 das 24. Lebensjahr vollenden, soll die Kindergeldberechtigung erst mit Vollendung des 26. Lebensjahr wegfallen. Nur für behinderte Kinder soll es beim 27. Lebensjahr bleiben.
Warum die Kindergeldkürzung bildungsfeindlich und unsozial ist
Die finanzielle Belastung von Eltern durch Betreuung und Unterhalt für Kinder, für die Kein Kindergeld mehr bezogen wird, kann steuerlich geltend gemacht werden. Daran soll sich auch nichts ändern. Eltern, die jetzt aufgrund ihres hohen Einkommens von den Kinderfreibeträgen profitieren, würden daher die Absenkung des Höchstalters für Kindergeld und Kinderfreibeträge nicht spüren, da die Unterhaltskosten für studierende Kinder das zu versteuernde Einkommen im gleichen Umfang mindern.
§ 33a Abs. 1 EStG lautet wie folgt:
"EStG § 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
(1) Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 7.680 Euro im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. (...) Voraussetzung ist, dass weder der Steuerpflichtige noch eine andere Person Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder auf Kindergeld für die unterhaltene Person hat und die unterhaltene Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt."
Die Mehrheit der Eltern jedoch profitiert nicht oder kaum von den Steuerfreibeträgen. Das kann daran liegen, dass ihre Kinder ohnehin immer dazuverdienen mussten, weil sie fürs BAföG zu „reich“, aber für eine volle Unterstützung der Kinder zu „arm“ sind. Es kann auch daran liegen, dass ihr Einkommen so gering ist, dass sie ohnehin wenig oder gar keine Steuern zahlen.
Für „Normal- bis Geringverdiener“ stellt das Kindergeld auch eine teilweise Kompensation dafür dar, dass sie aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse nicht oder nur wenig von steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Kinder profitieren. Deshalb lässt der Gesetzgeber von Amts wegen eine Günstigkeitsprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibeträgen durchführen. Streicht man nun das Kindergeld, so bekommen nur noch die „Besserverdiener“ unter den Eltern staatliche Unterstützung (via Steuererleichterungen) bei der finanziellen Unterstützung ihrer studierenden Kinder.
Die soziale Selektivität des deutschen Bildungswesens, die ohnehin unter den europäischen Ländern ihresgleichen sucht, wird durch solche Maßnahmen noch verstärkt. Da passt es doch wunderbar, dass in vielen Bundesländern jetzt Studiengebühren eingeführt werden. Ein Schelm, der hier Zusammenhänge konstruiert.