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BGH schränkt Schul-Werbeaktionen einNach vzbv-Angaben hatte die Kellogg (Deutschland) GmbH auf Verpackungen und im Internet mit der Aussage "Kellogg's Frosties für den Schulsport" geworben. Dabei sollten Schülerinnen und Schüler durch den Kauf von Kellogg's-Produkten so genannte "Tony Taler" sammeln, die sie dann gegen Sportmaterialien für ihre Schule eintauschen konnten.
Für 50 Taler gab es ein Badminton-Set, für 300 eine Beach-Volleyball-Anlage. Um ein Badminton-Set zu erwerben, war laut vzbv der Kauf von etwa 50 Frosties-Packungen à 2,79 € erforderlich, was einem finanziellen Aufwand von 139,50 € entsprach.
Laut Urteil des Bundesgerichtshofs war diese Aktion jedoch wettbewerbswidrig. Die Werbung sei geeignet, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen, so der BGH.
Die Verbraucherzentrale führt derzeit einen weiteren Prozess in ähnlicher Sache gegen die Firma Bahlsen. Eltern und Schüler konnten durch den Kauf von Bahlsen-Produkten Punkte sammeln und dadurch finanzielle Unterstützung für eine Klassenfahrt erhalten. In diesem Verfahren steht die höchstrichterliche Entscheidung noch aus.