
Im Juni 1999 unterzeichneten Vertreter aus 29 europäischen Ländern eine Erklärung zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums. Die Vorbereitung und Umsetzung dieser (unverbindlichen) Erklärung wird als Bologna-Prozess bezeichnet. Das augenfälligste Ergebnis des Bologna-Prozesses in Deutschland ist die Umstellung der Studiengänge auf das zweistufige Bachelor-/Master-Studiensystem.
Inzwischen sind 46 europäische Staaten am Bologna-Prozess beteiligt. Auf den alle zwei Jahre stattfindenden Ministertreffen (2001 in Prag, 2003 in Berlin, 2005 in Bergen, 2007 in London, 2009 in Leuven) legen sie offiziell fest, welche Ziele im Bologna-Prozess erreicht werden sollen. Gleichzeitig sind die Minister für die Umsetzung der verschiedenen Konzepte auf Länderebene verantwortlich.
Der Bologna-Prozess verfolgt drei Hauptziele: Der Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit. Als Unterziele umfasst dies unter anderem:
Die GEW unterstützt zwar die Ziele des Bologna-Prozesses, beklagt jedoch, dass deren Umsetzung in Deutschland nicht gut funktioniert. Sie kritisiert die hohe Arbeits- und Prüfungsbelastung in den neuen Studiengängen, die beschränkte Durchlässigkeit beim Übergang vom Bachelor zum Master sowie die mangelhafte Beteiligung und fehlende Betreuung der Studierenden. Deshalb fordert die GEW einen grundlegenden Kurswechsel im Bologna-Prozess.