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Besuch des UN-SondDer Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen (UN) hat den Auftrag, weltweit die Verwirklichung des Rechts auf Bildung zu beobachten und der Kommission für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen zu berichten. Vernor Muñoz hat es sich seit seiner Ernennung 2004 zum Ziel gemacht, seine Besuche in den Ländern der Welt so zu gestalten, dass er ein möglichst umfassendes, ausbalanciertes Bild in den verschiedenen Regionen bekommt. Dass ihn der Weg auch nach Deutschland führt, dürfte nicht zuletzt mit der eklatanten Verletzung der Chancengleichheit zu tun haben, wie sie die PISA-Studien offen gelegt haben.
Informationen zum Mandat des Sonderberichterstatters („Special Rapporteur“)
Die Beauftragung eines „Special Rapporteur on the Right to Education“ erfolgte durch die Resolution 1998/33 der UN-Menschenrechtskommission am 17.4.1998. Dem „Rapporteur“ wurde u. a. aufgetragen, Arbeits- und Dringlichkeitspläne zur Unterstützung von Regierungen zu entwickeln in Ländern, in denen das Recht auf gebührenfreie Grundbildung für alle nicht gesichert ist. Dabei geht es um die Fortsetzung der Arbeit von Katerina Tomasevski, die diesen Auftrag in den Jahren 1998 bis 2004 wahrgenommen hatte.
Im Jahre 2004 wurde das Mandat des „Special Rapporteur“ durch die Resolution 2004/25 noch weiter gefasst, indem es nun auch darum gehen soll, Informationen aller relevanten Quellen heranzuziehen, die sich mit der Umsetzung des Rechts auf Bildung beschäftigen und dann auch Empfehlungen für geeignete Maßnahmen zu geben. Dabei soll u. a. die Gender-Perspektive berücksichtigt werden.
Die wichtigsten Fragen und Ziele:
Auf der 60. Sitzung der UN-Kommission wurde Vernor Muñoz als neuer Sonderberichterstatter ernannt.
In seinem ersten Bericht für die 61. Sitzung im Jahr 2005 zielte der „Special Rapporteur“ vor allem auf die Umsetzung des zweiten Millenniumziels: freie Grundbildung. (Nicht zu verwechseln mit Grundschulbildung; freie Grundbildung steht auch Erwachsenen zu.) Vernor Muñoz plädiert dabei sowohl für die Einklagbarkeit dieses Rechtes als auch für eine Qualität der Bildung, die die Menschenrechte in den Curricula selbst und im schulischen Umfeld respektiert. Weitere Schwerpunkte des Berichtes: „Gender Discrimination“, Bildungszugang für schwangere Kinder und junge Mütter, Diskriminierung von Minderheiten und indigenen Bevölkerungsgruppen, Migranten und Personen mit Behinderungen, Situationen in Notstands- und Kriegskonfliktgebieten.
In der Resolution 2005/21 fordert die UN-Menschenrechtskommission die UNDP, die UNICEF und die UNESCO auf, den „Special Rapporteur“ dabei zu unterstützen, in Kooperation mit den Staaten und internationalen Organisationen, ebenso wie mit NGOs, Indikatoren für das Recht auf Bildung zu entwickeln. Außerdem fordert die Kommission von den Staaten, sich für die Durchsetzung und Umsetzung einer gebührenfrei zugänglichen und verpflichtenden Grundbildung (Primary Education) auf der Basis von Gleichheit einzusetzen und dabei geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die die bisherigen Ungleichheiten abbauen.
Deutschland-Besuch
Vor diesem allgemeinen Hintergrund soll es nach Informationen des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte beim Deutschland-Besuch vor allem um folgende Themen gehen:
Das Programm soll Besuche in möglichst unterschiedlichen Teilen des Landes umfassen, städtische wie ländliche Gebiete und Städte in den neuen Ländern einbeziehen, um die Fortschritte in der Wiedervereinigung feststellen zu können, sowie Städte berücksichtigen, die in Bezug auf Erfolge oder Misserfolge auffällig sind. Gewünscht werden auch Schulbesuche und Diskussionen mit Schülern, Studenten und Lehrkräften, um einen möglichst breiten Eindruck über die Situation der verschiedenen sozialen Gruppen zu bekommen.
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/ 20060221_Bundespressekonferenz_Munoz_deutsch.pdf (60,01 KB) Bundespressekonferenz am 21.02.06 mit dem UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung (Pro. Dr. Vernor Munoz) | |
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/ UN-Kinderrechtskonvention.pdf (241 KB) UN-Kinderrechtskonvention | |
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/ un-sozialpakt1966.pdf (31,81 KB) Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 - hier vor allem die Artikel 6 und 13 | |
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/ national_coa-PM_Kinderrechte_in_der_Schule_verwirklichen.pdf (26,47 KB) Pressemitteilung der National Coalition für die Rechte des Kindes | |
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/ national_coalitionBildungsthesen_EVKP.pdf (78,55 KB) Stellungnahme der National Coalition für die Rechte des Kindes | |
| Menschenrechte - Dokumente und Deklarationen (internationale und europäische Abkommen) | |
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/ echtaufbildung-würzburg-05.pdf (961 KB) Marianne Demmer: Wird das Menschenrecht auf Bildung in Deutschland verletzt? | |
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/ md-_infos_wichtigkeit_des_besuchs_munioz.pdf (25,51 KB) Marianne Demmer: Kein Routinebesuch | |
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/ abschli_C3_9Fende-bemerkung-un-ausschuss_property_pdf.pdf (185 KB) Ausschuss für die Rechte des Kindes: Behandlung von den Vertragsstaaten vorgelegten Berichte nach Artikel 44 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes |
/ Schlüsselfrage des 21. Jahrhunderts
(E&W 09/2007: Gastkommentar)