26.08.2009

Arbeitszimmer: Entscheidung noch nicht gefallen

Die GEW plädiert - trotz Änderungen im Einkommenssteuergesetz im Jahr 2007- nach wie vor dafür, die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer in der Steuererklärung anzugeben. Nun sind Finanzbehörden gehalten, in den Steuerbescheiden automatisch einen Vermerk aufzunehmen, sobald Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer aufgeführt werden.

Bisher musste gegen den Steuerbescheid, in dem diese Kosten nicht berücksichtigt worden waren, Einspruch eingelegt und notfalls geklagt werden.

Mittlerweile sind die Verfahren bezüglich der Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Änderung im Einkommenssteuergesetz zum Bundesverfassungsgericht beziehungsweise Bundesfinanzhof gelangt. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, dass die Steuerbescheide mit einem so genannten Vorläufigkeitsvermerk bezüglich der Kosten für das Arbeitszimmer versehen werden. Die Finanzbehörden sind folglich angehalten, in den Steuerbescheiden einen solchen Vermerk von alleine aufzunehmen, sobald Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer angesetzt werden.  Ähnlich wie bei den Verfahren zur Pendlerpauschale wird der Steuerbescheid an diesem Punkt nur vorläufig erstellt und dann automatisch nach einer rechtskräftigen Entscheidung der neuen Rechtslage angepasst. 
 
Alle Betroffenen müssen demnach keinen Einspruch mehr einlegen, solange sie die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer angegeben haben. Sobald eine abschließende Entscheidung der obersten Gerichte ergangen ist, werden die Finanzbehörden tätig werden."

/ zum Seitenanfang