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Arbeitszimmer-UpdateBisher musste gegen den Steuerbescheid, in dem diese Kosten nicht berücksichtigt worden waren, Einspruch eingelegt und notfalls geklagt werden.
Mittlerweile sind die Verfahren bezüglich der Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Änderung im Einkommenssteuergesetz zum Bundesverfassungsgericht beziehungsweise Bundesfinanzhof gelangt. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, dass die Steuerbescheide mit einem so genannten Vorläufigkeitsvermerk bezüglich der Kosten für das Arbeitszimmer versehen werden. Die Finanzbehörden sind folglich angehalten, in den Steuerbescheiden einen solchen Vermerk von alleine aufzunehmen, sobald Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer angesetzt werden. Ähnlich wie bei den Verfahren zur Pendlerpauschale wird der Steuerbescheid an diesem Punkt nur vorläufig erstellt und dann automatisch nach einer rechtskräftigen Entscheidung der neuen Rechtslage angepasst.
Alle Betroffenen müssen demnach keinen Einspruch mehr einlegen, solange sie die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer angegeben haben. Sobald eine abschließende Entscheidung der obersten Gerichte ergangen ist, werden die Finanzbehörden tätig werden."
// Lehrer können hoffen
(Welt online)
// Neuregelung zur Behandlung von Aufwendungen für Arbeitszimmer
(Justizministerium Rheinland-Pfalz)