Arbeitszeit

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt für Beschäftigte des Bundes im Jahresdurchschnitt ab 1. Oktober2005 in Ost und West 39 Stunden. Im Bereich der Kommunen bleibt es im Osten bei 40 Stunden. Im Westen beträgt die Arbeitszeit bei den kommunalen Arbeitgebern in Hamburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen mehr als 38,5 und bei den übrigen kommunalen Arbeitgebern 38,5 Stunden. Zur regelmäßigen Arbeitszeit gehören nicht die Zeiten eines Bereitschaftsdienstes, einer Rufbereitschaft, der Mehrarbeit und der Überstundenarbeit. Die Bereitschaftszeit (Heime) wird teilweise als regelmäßige Arbeitszeit gewertet Es wurden Formen der Flexibilisierung der Arbeitszeit vereinbart. Für besondere Arbeitszeiten siehe Zeitzuschläge.


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