03.04.2008

Arbeitgeber: Ohne Arbeitszeiterhöhung geht nichts

Für das Scheitern der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen am 7. März 2008 haben die Arbeitgeber die Gewerkschaften verantwortlich gemacht. „Keine Bereitschaft der Gewerkschaften zur Lösung der Arbeitszeitfrage“, titelt die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in ihrer Tarifinformation vom 10. März. Der gleiche Tenor, wenn auch etwas moderater, von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU): „Wir hatten die Chance, uns zu einigen, aber gerade beim Thema Arbeitszeit war eine Einigung nicht zu erreichen.“

Landauf landab stellen die Arbeitgeber die Frage, ob es denn für die Gewerkschaften wirklich so schlimm sei, eine Erhöhung der Arbeitszeit um maximal eineinhalb Stunden zu akzeptieren. Immerhin müssten die Beschäftigten dadurch durchschnittlich am Tag nicht mehr als zwölf bzw. 18 Minuten länger arbeiten. Die Arbeitgeber werden nicht müde, darauf hinzuweisen, dass für die Gewerkschaften eine Arbeitszeiterhöhung bei den kommunalen Arbeitgebern in Schleswig-Holstein, Hamburg, Baden-Württemberg und Niedersachsen sowie auf Landesebene 2006 kein Tabu gewesen sei.

Beschäftigte sagen: „Nein!“

Die für die Tarifvertragsparteien deutlich vernehmbare Antwort haben die Beschäftigten mit Aktionen und Warnstreiks gegeben: „Eine Arbeitszeiterhöhung ist mit uns nicht zu machen!“ Das betrifft nicht nur die Bereiche, in denen die Beschäftigten aufgrund hoher Arbeitsintensität bereits an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt sind. Eine längere Arbeitszeit bedeutet auch Lohnabsenkung, fortgesetzte schlechtere Chancen, insbesondere für junge Menschen, den Sprung in den Beruf zu schaffen. Zudem ist eine Arbeitszeiterhöhung auch nicht zwingend notwendig, um die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge zu erfüllen, wie die Arbeitgeber gerne suggerieren. Das mussten sie in den Verhandlungen eingestehen. Um auf den Arbeitsbedarf flexibel reagieren zu können, wurde im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) eine Reihe von Regelungen vereinbart, die dies ohne Weiteres ermöglicht. Kein einziger Arbeitgeber wird durch die Arbeitszeitregelungen im öffentlichen Dienst daran gehindert, seine Aufgaben zu erfüllen.

Keine Vorbedingungen

Was treibt also die Arbeitgeber dazu, die Arbeitszeitfrage in den Verhandlungen so hochzuspielen? Die Forderung nach längerer Arbeitszeit ist das Gegenstück zu der Entgeltforderung der Gewerkschaften. Das Muster ist bekannt: Je mehr sich die Gewerkschaften in der Arbeitszeitfrage bewegen, desto mehr werden sich die Arbeitgeber in der Entgeltfrage flexibel zeigen. Dies ist für Tarifverhandlungen nicht ungewöhnlich und nicht neu, denn sie sind in vielen Fällen ein Geben und Nehmen. Neu ist allerdings, dass die Arbeitgeber die Bereitschaft der Gewerkschaften, einer Verlängerung der Arbeitszeit zuzustimmen, zur Vorbedingung für die Verbesserung ihres Angebots vom 24. Januar gemacht haben. Dass Verträge, deren Zustandekommen an Vorbedingungen in Form von Blanketterklärungen geknüpft ist, unter keinem guten Stern stehen, liegt auf der Hand. Niemand verpflichtet sich zu etwas, ohne zu wissen, was er dafür erhält. Das gilt auch für Tarifverträge. Die Arbeitgeber haben es in der aktuellen Tarifrunde jedoch anders gesehen. Damit haben sie einer Verhandlungslösung im Tarifkonflikt die Grundlage entzogen. Die Große Tarifkommission der GEW und die Bundestarifkommission von ver.di haben folgerichtig reagiert und die Verhandlungen für gescheitert erklärt.

Stück vom Kuchen

Das Vorgehen der Arbeitgeber in der Arbeitszeitfrage hat offensichtlich auch verbandspolitische Gründe, die bei den Kommunen zu suchen sind. Seit in den Ländern im Herbst 2006 Arbeitszeiterhöhungen vereinbart worden sind, wollen insbesondere die kommunalen Arbeitgeber auch etwas vom Kuchen abhaben. Weil der Weg über die so genannte Meistbegünstigungsregelung bisher zu keiner Lösung geführt hat, versuchen sie es nun in der Tarifrunde. Damit will die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände vor allem unter Beweis stellen, dass sie das Heft des Handelns in der Hand hält und sich von den Gewerkschaften nicht an der Nase herumführen lässt. Das mag auch die bisweilen schrillen Töne erklären, mit denen kommunale Arbeitgeber die Tarifrunde begleiten, etwa wenn sie die Gewerkschaften des Wort- und Vertragsbruchs bezichtigen.

Mächtigkeit entscheidend

Ob in dieser Situation die Einigungsempfehlung, die als Ergebnis der Schlichtung an die Tarifparteien geht, tragfähig ist und zu einer Verhandlungslösung führt, lässt sich derzeitig nicht prognostizieren. Deshalb bedarf es weiterhin der Mobilisierung für einen gegebenenfalls sehr langen Arbeitskampf, über dessen Ausgang am Ende die Durchsetzungsfähigkeit der Gewerkschaften, ihre organisatorische Stärke sowie die öffentliche und veröffentlichte Meinung entscheiden.

Peter Jonas,
Referent im GEW-Arbeitsbereich Angestellten- und Beamtenpolitik

/ zum Seitenanfang