Aktuelles zum TV-L

Der Tarifvertrag für die Länder (TV-L) ist seit dem 1. November 2006 in Kraft. Inzwischen wurde er in mehreren Tarifrunden geändert und ergänzt. Auf ihren speziellen Tarifrunden-Internetseiten informiert die GEW auch über laufende Tarifauseinandersetzungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).
 

10.05.2012  -  Wie weiter mit L-EGO?

Die Bundestarifkommission Länder der GEW hat das weitere Vorgehen der GEW auf dem Weg zu einer Lehrkräfte-Entgeltordnung (L-EGO) beraten und ihre Ziele für eine Wiederaufnahme der L-EGO - Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) festgelegt.  / mehr...


22.11.2011  -  Geltungsbereich des TV-L erweitert

Mit Aufnahme der künstlerischen Lehrkräfte in den Geltungsbereich des Tarifvertrags der Länder (TV-L) wurde eine alte Forderung der GEW erfüllt. Bereits im Tarifabschluss 2009 war vereinbart worden, Tarifgespräche u.a. zu diesem Thema aufzunehmen. Die entscheidenden Fragen konnten im Lauf des Jahres 2010 in direkten Gesprächen zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der GEW geklärt werden.  / mehr...


17.08.2011  -  Besitzstände für Aufstiege und Vergütungsgruppenzulagen beantragen

Ein positives Ergebnis des Tarifabschlusses mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom März 2011 ist die Verlängerung der Frist für Besitzstandsleistungen aus nicht vollzogenen Bewährungsaufstiegen und Vergütungsgruppenzulagen bis zum 31. Oktober 2012. Dies betrifft nur aus dem BAT übergeleitete Beschäftigte mit ausstehenden Bewährungsausstiegen, die bisher keine entsprechenden Leistungern erhalten.  / mehr...


13.07.2011  -  Neue Urteile zum Strukturausgleich Bund und Länder

Bei der Zahlung von Strukturausgleichen aus den Überleitungstarifverträgen des Bundes und der Länder gab es Streit um die Frage, wie die Angabe "ohne" in der Spalte Aufstieg der Anlage 3 zum TVÜ-Bund bzw. TVÜ-Länder zu interpretieren ist. Das Urteil des LAG Baden-Württemberg zu einer Klage aus dem Bereich TVÜ-Bund ist inzwischen rechtskräftig. Das LAG hatte die Klage ursprünglich abgewiesen, sein Urteil nach Zurückverweisung durch das BAG (Urteil vom 22.04.2010 – 6 AZR 962/08) aber revidiert und der Klage stattgegeben. Damit folgt es der Auffassung der Gewerkschaften, dass es für einen Anspruch auf Strukturausgleich darauf ankommt, ob zum Zeitpunkt der Überleitung kein weiterer Aufstieg möglich war.  / mehr...


14.04.2011  -  BAG entscheidet: Strukturausgleich auch bei Herabgruppierung

Das Bundesarbeitsgericht hat am 14. April 2011 (Aktenzeichen 6 AZR 726/09) entschieden, dass der Strukturausgleich bei einer Herabgruppierung weitergezahlt werden muss. Aufgrund des eindeutigen Wortlauts der entsprechenden Tarifregelung sind für den Strukturausgleich ausschließlich die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen, die zum Überleitungsstichtag bestanden haben, maßgeblich. Später eintretende Veränderungen wirken sich nur noch aus, wenn dies von den Tarifvertragsparteien explizit geregelt ist. Solche Regelungen gibt es zwar bei Höhergruppierungen und bei Veränderungen im Beschäftigungsumfang, jedoch nicht bei Herabgruppierungen.  / mehr...


23.12.2010  -  Wichtige Gerichtsentscheidungen zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst

Gute Nachrichten für Lehrkräfte, die aus dem BAT in den TV-L übergeleitet wurden. In der Auseinandersetzungen um die Strukturausgleiche hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg nun den Anspruch auf Zahlung eines Strukturausgleiches für weitere Beschäftigtengruppen anerkannt. Ganz neu ist eine Entscheidung zur Frage der Bewährungsaufstiege für Lehrkräfte, die unter die Lehrerrichtlinien fallen. Diese - so das noch nicht rechtskräftige Urteil eines Arbeitsgerichts in Rheinland-Pfalz - haben trotz Streichung der Bewährungsaufstiege durch ihren Arbeitsvertrag und den Bezug zu den Lehrerrichtlinien den Anspruch auf Höhergruppierung behalten.  / mehr...


24.05.2006  -  Flächentarifvertrag im Länderbereich gesichert

Gut ein Jahr nach Inkrafttreten der großen Tarifreform bei Bund und Kommunen wurde zum 1. November 2006 auch für die Beschäftigten der Länder der alte BAT durch den neuen "Tarifvertrag für die Länder" abgelöst, der in seinen Grundzügen dem TVöD gleicht. Der Flächentarifvertrag konnte damit gesichert werden.  / mehr...

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