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12. Kinder- und JugendberichtAuf ihrer 318. Plenarsitzung am 14./15. Juni 2007 in Berlin hat sich die Kultusministerkonferenz (KMK) erneut mit der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen in der LehrerInnenbildung beschäftigt. Im Grundsatz bestätigen die KultusmiministerInnen ihre Beschlusslage vom 28. Februar 2007. Nach der grundsätzlichen Einigung zu diesem Datum war eine Länder-Expertengruppe mit der Prüfung rechtlicher Fragen bei der gegenseitigen Anerkennung beauftragt worden. Nach Auffassung der KMK konnten diese jetzt abschließend geklärt werden.
Somit ist auch weiterhin die Möglichkeit vorgesehen, dass auf ein dreijähriges Bachelorstudium ein nur einjähriges Masterstudium folgt, obwohl die Strukturvorgaben der KMK für gestufte Studiengänge für alle anderen Fachrichtungen vorsehen, dass auf ein dreijähriges Bachelorstudium ein zweijähriges Masterstudium folgen muss. Um die Vorgabe eines insgesamt fünfjährigen Studiums formal einzuhalten, soll jedoch künftig der Vorbereitungsdienst (Referendariat) auf die universitäre Ausbildung angerechnet werden. Das Masterzeugnis soll demnach erst nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats ausgehändigt werden können.
Die GEW hat in einer Pressemitteilung vom 15. Juni 2007 den Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) scharf kritisiert.
Die Berichterstattung erfolgt gem. SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) einmal in jeder Legislaturperiode und widmet sich jeweils einem Schwerpunktthema. Der neueste Bericht, der von einer Sachverständigenkommission unter Vorsitz des Direktors des Deutschen Jugendinstituts, Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, erarbeitet wurde, befasst sich mit „Bildung, Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule“. Die GEW hat in einer ersten Stellungnahme hervorgehoben, dass sie die Forderung nach einer stärken Verzahnung von Jugendhilfe und Schule ebenso unterstützt wie die Forderung, Erzieherinnen künftig an Hochschulen auszubilden.